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Drei lachende Ärzte in einer Klinik

Beratung für Heilberufe: Ausbildung & Studium

Der berufliche Startschuss für Medizinstudenten und medizinische Auszubildende

Der erfolgreiche Abschluss des Studiums bzw. der Ausbildung ist die Grundvoraussetzung für den persönlichen Erfolg. Miete, Kleidung, Semestergebühren und vieles mehr: Studenten bzw. Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, benötigen im Durchschnitt 762 Euro im Monat.

Finanzielle Basis schaffen

Wir unterstützen Sie bei der langfristigen Absicherung Ihres Studiums bzw. Ausbildung – eine Grundvoraussetzung für Ihren Erfolg.

Studienfinanzierung

Damit Sie ohne finanzielle Nachteile durchs Studium bzw. Ausbildung kommen, sorgen wir dafür, dass Sie rundum gut abgesichert sind.

Finanztipps

Damit Sie Ihre ganze Energie ins Studium bzw. Ausbildung investieren können, kümmern wir uns um Ihre Geldgeschäfte.

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Ihre finanzielle Basis

Das Medizinstudium ist kein Zuckerschlecken. Erst ist es schwer, einen Studienplatz zu bekommen, dann folgen Praktika und Prüfungen. Ihre Ausdauer und Belastbarkeit werden immer wieder auf die Probe gestellt. Das gilt auch für Ihre finanziellen Mittel:

Sie benötigen Arbeitsgeräte wie Präparierbesteck oder Stethoskop und natürlich jede Menge medizinische Lehrbücher. Damit Sie Ihre ganze Energie ins Studium investieren können, kümmern wir uns um Ihre Geldgeschäfte. Die Münchner Bank eG steht Ihnen bei allen finanziellen Fragen zur Seite.

Kontoführung ohne Gebühren
Weil in der Studienzeit jeder Euro zählt, bieten wir für Studenten bis einschließlich 25 Jahre das kostenlose Münchner Kindl Konto mit vielen Extras an. Sie wickeln Ihre Bankgeschäfte mit dem Girokonto ganz bequem ab: in der Filiale, am Serviceterminal, per Online-Banking am Rechner oder mobil an Ihrem Smartphone mit unserer VR-BankingApp.

  • Kostenlose Kontoführung
  • Onlinekonto mit e-Postfach
  • Mitgliedschaft
  • Goldene girocard mit Mehrwertbonus
  • VR-BankingApp
  • Dispokredit
  • Kreditkarte

Frühzeitig Vermögen aufbauen
Je früher, desto besser. Dieses Sprichwort greift auch beim Thema Geldanlage. Bei unserer modernen Interpretation davon darf natürlich auch Flexibilität nicht fehlen. Vermögensaufbau ist in verschiedenen Formen möglich. Ein Wertpapiersparplan verspricht dabei die chancenreichste Rendite. Erfahren Sie mehr über die moderne Finanzportfolioverwaltung „MeinInvest“.


Studienfinanzierung

Damit Ihr Studium nicht an der Finanzierung scheitert, sollten Sie sich frühzeitig eine solide Strategie überlegen. Unser Tipp: Schöpfen Sie aus mehreren Quellen!

Unterhalt der Eltern
Eltern sind verpflichtet, ihren unverheirateten Kindern eine angemessene Erstausbildung zu bezahlen. Die Höhe orientiert sich am Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

BAföG
Zuweilen können Eltern ihren Kindern den Lebensunterhalt zum Studieren nicht oder nur zum Teil finanzieren. Ist dies auch bei Ihnen der Fall, dann sind Sie berechtigt, staatliche Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen.


Unterhalt der Eltern

Eltern sind verpflichtet, ihren unverheirateten Kindern eine angemessene Erstausbildung zu bezahlen. Die Höhe orientiert sich am Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Nebenjob
Als Studierender dürfen Sie während des Semesters 20 Stunden pro Woche hinzuverdienen. Gut zu wissen: Diese Begrenzung gilt nicht, wenn Sie abends beziehungsweise nachts oder während der Semesterferien arbeiten.

Achtung: Für BAföG-Empfänger gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Verdienstgrenze, informieren Sie sich hierzu frühzeitig. Einem 520 Euro-Minijob können Sie problemlos nachgehen, ohne dass monatliche Abzüge von der Förderung nach dem BAföG vorgenommen werden.

Stipendien
Wer besonders begabt ist, sich sozial oder politisch engagiert, hat gute Aussichten auf ein Stipendium. Die Höhe orientiert sich in der Regel am BAföG. Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Begabtenförderungswerke.


Studienkredit
Die KfW-Förderbank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet Studierenden einen zinsgünstigen Kredit. Er ist einkommens- und elternunabhängig und wird zur Finanzierung von bis zu zehn Fachsemestern gewährt. Ihren Antrag sollten Sie möglichst drei Monate vor dem gewünschten Finanzierungsbeginn stellen. Ihr Berater hilft Ihnen gerne dabei.


Versichern heißt absichern

Durch Krankheit oder einen Unfall kann das Leben schnell eine unerwartete Wendung nehmen. Damit Sie ohne Leistungseinbußen und finanzielle Nachteile durchs Studium oder die Ausbildung kommen, sollten Sie dafür sorgen, dass Sie rundum gut abgesichert sind.

Kranken- und Pflegeversicherung
Bis zu Ihrem 25. Geburtstag sind Sie über den Hauptverdiener in Ihrer Familie beitragsfrei mitversichert, sofern dieser der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung angehört. Dabei sollten Sie beachten, dass Ihr eigenes monatliches Einkommen, zum Beispiel aus einem Job, Mieteinkünften oder Rente, 435 Euro (seit 01.01.2018) nicht übersteigen darf. Bei geringfügig Beschäftigten beträgt die Grenze 538 Euro. Unterhaltszahlungen oder BAföG werden dabei nicht berücksichtigt.

Sie können sich als Student aber auch unabhängig von Ihren Eltern für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Studenten unter 30 Jahren oder bis zum 14. Fachsemester zahlen bei der Studentischen Krankenversicherung ca. 70 Euro plus Pflegeversicherung ca. 17 Euro. Mit Vollendung Ihres 30. Lebensjahres oder ab dem 15. Fachsemester müssen Sie sich allerdings freiwillig versichern.

Die Alternative: Bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) sind Sie bis zu Ihrem 35. Geburtstag und unabhängig von der Anzahl Ihrer Fachsemester zum Studententarif versichert. Für den Wechsel in eine PKV haben Sie nach dem Auslaufen der Familienversicherung drei Monate Zeit. Oder Sie entscheiden sich gleich zu Beginn des Studiums dafür.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Infektion, ein Arbeits- oder Freizeitunfall kann das Karriere-Aus bedeuten. Die finanziellen Konsequenzen sind enorm. Die gesetzliche Rentenversicherung und die Versorgungswerke der Ärzte zahlen erst dann eine Rente, wenn eine 100-prozentige Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit vorliegt.

Die private Berufsunfähigkeitsvorsorge sichert Sie besser ab. Denn sie springt unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit ein. Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter.

Privathaftpflicht
Wenn Sie unter Aufsicht eines Dozenten oder ausgebildeten Arztes "praktizieren" und dabei einen Schaden verursachen, sind Sie grundsätzlich über die Krankenhaushaftpflicht versichert.

Leisten Sie jedoch Erste Hilfe oder helfen in einer ambulanten Praxisvertretung aus, besteht kein Haftpflichtschutz. Bei Regressansprüchen eines Patienten müssten Sie – wie alle Ärzte und Zahnärzte – mit Ihrem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen haften. Um hier vorzubeugen, gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen für Ärzte.

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