Versichern heißt absichern
Durch Krankheit oder einen Unfall kann das Leben schnell eine unerwartete Wendung nehmen. Damit Sie ohne Leistungseinbußen und finanzielle Nachteile durchs Studium oder die Ausbildung kommen, sollten Sie dafür sorgen, dass Sie rundum gut abgesichert sind.
Kranken- und Pflegeversicherung
Bis zu Ihrem 25. Geburtstag sind Sie über den Hauptverdiener in Ihrer Familie beitragsfrei mitversichert, sofern dieser der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung angehört. Dabei sollten Sie beachten, dass Ihr eigenes monatliches Einkommen, zum Beispiel aus einem Job, Mieteinkünften oder Rente, 435 Euro (seit 01.01.2018) nicht übersteigen darf. Bei geringfügig Beschäftigten beträgt die Grenze 538 Euro. Unterhaltszahlungen oder BAföG werden dabei nicht berücksichtigt.
Sie können sich als Student aber auch unabhängig von Ihren Eltern für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Studenten unter 30 Jahren oder bis zum 14. Fachsemester zahlen bei der Studentischen Krankenversicherung ca. 70 Euro plus Pflegeversicherung ca. 17 Euro. Mit Vollendung Ihres 30. Lebensjahres oder ab dem 15. Fachsemester müssen Sie sich allerdings freiwillig versichern.
Die Alternative: Bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) sind Sie bis zu Ihrem 35. Geburtstag und unabhängig von der Anzahl Ihrer Fachsemester zum Studententarif versichert. Für den Wechsel in eine PKV haben Sie nach dem Auslaufen der Familienversicherung drei Monate Zeit. Oder Sie entscheiden sich gleich zu Beginn des Studiums dafür.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Infektion, ein Arbeits- oder Freizeitunfall kann das Karriere-Aus bedeuten. Die finanziellen Konsequenzen sind enorm. Die gesetzliche Rentenversicherung und die Versorgungswerke der Ärzte zahlen erst dann eine Rente, wenn eine 100-prozentige Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit vorliegt.
Die private Berufsunfähigkeitsvorsorge sichert Sie besser ab. Denn sie springt unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit ein. Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter.
Privathaftpflicht
Wenn Sie unter Aufsicht eines Dozenten oder ausgebildeten Arztes "praktizieren" und dabei einen Schaden verursachen, sind Sie grundsätzlich über die Krankenhaushaftpflicht versichert.
Leisten Sie jedoch Erste Hilfe oder helfen in einer ambulanten Praxisvertretung aus, besteht kein Haftpflichtschutz. Bei Regressansprüchen eines Patienten müssten Sie – wie alle Ärzte und Zahnärzte – mit Ihrem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen haften. Um hier vorzubeugen, gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen für Ärzte.